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Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen

für die Firma Grünefeldt Insektengitter GmbH, Gewerbegebiet Nr. 1, 2253 Weikendorf
(Ausgabe Februar 2020)

1. Allgemeines: Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens (Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf Grund nachstehender allgemeiner Liefer- und Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen des Bestellers bzw. Vertragspartners (Auftraggeber) gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (z.B. Ergänzungsaufträge, etc.) zwischen den Vertragsparteien.
Soweit der Auftraggeber Änderungen der gegenständlichen AGB wünscht, ist dieser Wunsch auf Änderung der AGB bei sonstiger Unwirksamkeit deutlich auf der Vorderseite des Bestellscheines zu vermerken. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
2. Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen: Unsere Kostenvoranschläge bleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 14 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich; allfällige Lohn-, Tarif- oder Gebührenerhöhungen in diesem Zeitraum sind anteilsmäßig (sowohl preiserhöhend als auch preismindernd) in Anrechnung zu bringen.
Die an unser Unternehmen gerichtete Bestellung ist als Angebot zu werten, das von unserem Unternehmen durch ausdrückliche Erklärung oder durch Erfüllung angenommen wird. Die Frist zur Annahme des Anbots beträgt 14 Tage.
Unsere Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen sind vom Auftraggeber zu prüfen, insbesondere auf Richtigkeit hinsichtlich Stückzahl und produktspezifischer Angaben.
3. Preise: Alle von uns genannten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Montage, Versicherung und sonstiger Nebenkosten ab unserem Firmenstandort.
4. Lieferung, Verzug: Wir sind bestrebt, zugesagte Lieferzeiten und Termine genau einzuhalten. Vereinbarte Liefertermine verstehen sich jedoch nur als ungefähre Termine und nicht als Fixtermine. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von nicht von uns beeinflußbaren Umständen (z.B. Verzögerungen durch Vorlieferanten, etc) gehindert werden, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist im Ausmaß der Dauer der Lieferverhinderung. Wird durch die obigen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung gegen Rückerstattung des geleisteten bzw. bei Entfall des vereinbarten Entgeltes frei. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei erheblicher Überschreitung eines zugesagten Liefertermins ohne Hemmnisse und Hinderungen muss es vorab schriftlich zur Setzung einer Leistungsfrist von 2 Wochen kommen, ehe der Auftraggeber durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag gemäß § 918 ABGB unter Setzung einer Nachfrist zurücktreten kann. In allen Fällen ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus Verzug und Unmöglichkeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Nimmt der Auftraggeber die bereitgestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder nach schriftlicher Aufforderung nicht an, so sind wir berechtigt Erfüllung zu verlangen und die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers ungeachtet weitergehender Schadenersatzansprüche vorzunehmen.
Für die freie Zufahrt, eine Abladestelle und eine angemessene Abstellfläche für die Elemente hat der Auftraggeber zu sorgen.
5. Montagen: Termine, Arbeitsbeginn und Arbeitsdauer werden im Einvernehmen mit dem Auftraggeber rechtzeitig festgelegt. Überstunden auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und gegen gesonderte Verrechnung.
Bei Selbst- oder Fremdmontage werden gewünschte Einstellarbeiten gesondert verrechnet.
Bei Montagen, Einstell- oder Servicearbeiten hat der Auftraggeber für freien Zugang zu sorgen. Hinderliche Gegenstände wie Möbelstücke, Gardinen etc. müssen vom Auftraggeber entfernt werden. Ebenfalls ist für eine geeignete Abdeckung des Bodens und über eventuelle Heizkörper sowie über vorhandene Möbelstücke zu sorgen. Sollte dies nicht eingehalten werden, können wir für eventuell entstehende Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Für Verzögerungen durch Schlechtwetter entstehen keinerlei Haftungs- oder Pönaleansprüche. Wir behalten uns vor, Montagen an Subfirmen weiterzugeben.
6. Mängel, Gewährleistung: Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes, im Falle des Einbaus spätestens vor dem Einbau desselben, anzuzeigen, anderenfalls der Liefergegenstand als genehmigt gilt, es sei denn, uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Ist der Besteller Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gelten ergänzend §§ 377, 378
HGB, bei internationalen Geschäften die Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Der Auftraggeber ist verpflichtet uns die Begutachtung und Beurteilung der behaupteten Mängel zu ermöglichen. Die Gewährleistung wird durch Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist erbracht.

Ist eine Mängelbehebung nicht möglich, so ist der Auftraggeber berechtigt den Kaufpreis zu mindern bzw. nur bei einem nicht geringfügigen Mangel die Wandlung
zu begehren. Mängel, die infolge nicht ausreichender Pflege bzw. nicht fachgerechter Weiterbearbeitung entstehen, sind von unserer Gewährleistung ausgeschlossen (z.B. bei unsachgemäße Fremdmontage). Ist der Besteller Unternehmer und gehört der Vertrag zu seiner selbständigen oder beruflichen Tätigkeit, verjähren die Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung in 2 Jahren seit Übergabe der bestellten Ware.
7. Garantie. Wir gewähren 2 Jahre Garantie auf die Funktion unserer Produkte bei Einhaltung der Pflege- und Serviceanleitung. Die Garantiefrist schließt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ein.
8. Haftung. Unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist beschränkt auf Schäden, die durch grobes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
9. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung hat netto Kassa zu den vertraglich abgeschlossenen
Bedingungen zuzüglich der gesondert ausgeworfenen Umsatzsteuer zu erfolgen. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck oder ähnlichem wird unsere Forderung erst mit deren Einlösung bzw. mit dem Eingang auf unser Geschäftskonto getilgt. Allfällige Spesen hieraus gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies ausdrücklich und in schriftlicher Form vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt Verzugszinsen von 12 % per anno zu verrechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, wird der gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig und allfällige Skontovereinbarungen treten außer Kraft.
10. Eigentumsvorbehalt. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware – insbesondere durch Pfändung – verpflichtet sich der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist der Auftraggeber Endverbraucher oder kein Unternehmen, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
11. Aufrechnung. Der Auftraggeber kann eigene Forderungen gegen Zahlung an uns nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers steht, von uns anerkannt oder gerichtlich festgelegt wurde oder im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit.
12. Stornogebühren, Vertragsrücktritt, Schadenersatz. Wir sind bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder anderen wichtigen Gründen, insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall eines Rücktrittes aus wichtigem Grund bzw. Auftragsstornos durch den Auftraggeber können wir einen pauschalierten Aufwandsersatz von 80 % des Bruttorechnungsbetrages sowie
des Weiteren den Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens vom Auftraggeber begehren. Bei einem Zahlungsverzug sind wir auch berechtigt die zur Einbringlichmachung auflaufenden anwaltlichen Vertretungskosten einzufordern.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig, soweit bei einem Verbrauchergeschäft nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
14. Datenschutz, Adressänderungen, Urheberecht. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält keine wie immer gearteten Weiternutzungs- oder Verwertungsrechte.